4. Kommentar zum Budget 2024
Erfolgsrechnung
Der budgetierte Ertragsüberschuss von CHF 494’400 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 142 %. Zu erwähnen ist, dass dieses Ergebnis nicht aus dem betrieblichen Bereich stammt. Dieses budgetierte Ergebnis wird nur durch die geplanten Einnahmen aus dem Verkauf Bauland Wurzwale realisiert. Das betriebliche Ergebnis würde daher einen Verlust von mehr als CHF 1.5 Mio. betragen. Steigende Kosten bei Strom sowie Teuerung bei Verbrauchsmaterialien belastet die Gemeindefinanzen.
Der Personalaufwand in Höhe von CHF 16’343’050 (Vorjahr CHF 15’897’550) steigt gegenüber dem Vorjahr um CHF 445’500. Die Erhöhung bei den Lehrpersonen liegt bei CHF 303’300, bei der Verwaltung bei CHF 142’200. Im Budget wird mit einer Lohnerhöhung von 2.5% gerechnet.
Der Sachaufwand reduziert sich gegenüber dem Budget 2023 um CHF 587’950. Die Kostensenkung ist hauptsächlich zurückzuführen infolge Verschiebung von Kosten welche ab Budget 2024 im Transferaufwand und bei den internen Verrechnungen ausgewiesen werden. Weiter werden Strom und Erdgas, Sanierungsmassnahmen und Kleinunterhalt der Liegenschaften sowie Mehrkosten Betriebs und Verbrauchsmaterial das Budget belasten.
Das Nettovermögen pro Einwohner/in liegt im Budget 2024 bei CHF 696.
Das Ergebnis der Erfolgsrechnung präsentiert sich wie folgt:
| ERFOLGSRECHNUNG | Budget 2024 | Budget 2023 | Rechnung 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Betrieblicher Aufwand (ohne interne Verrechnung) | -35’531’300 | -34’709’100 | -32’517’387.74 | |
| Betrieblicher Ertrag | 33’331’400 | 32’898’700 | 34’847’156.61 | |
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | -2’199’900 | -1‘810’400 | 2’329’768.87 | |
| Finanzaufwand | -193’600 | -163’650 | -465’751.17 | |
| Finanzertrag | 2’887’900 | 1‘125’000 | 1’429’475.28 | |
| Ergebnis aus Finanzierung | 2’694’300 | 961’350 | 963’724.11 | |
| Ausserordentlicher Aufwand | 0 | 0 | -3’233’987.30 | |
| Ausserordentlicher Ertrag | 0 | 0 | 375.55 | |
| Ausserordentliches Ergebnis | 0 | 0 | -3’233’611.75 | |
| Aufwandüberschuss (-) / Ertragsüberschuss (+) | 494’400 | -849’050 | 59’881.23 | |
Betrieblicher Aufwand
1 Personalaufwand
2 Sachaufwand
3 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
4 Einlagen in Fond
Das Verwaltungsvermögen wird nach HRM 2 linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Das bedeutet, dass die Investitionen gleichmässig über die gesamte Nutzungsdauer, die je nach Anlagegut unterschiedlich ist, abgeschrieben werden. Der Anlagenbestand per 31.12.2017, vor Umstellung auf HRM2, wird über 10 Jahre linear abgeschrieben. Im Jahr 2024 sind insgesamt Abschreibungen in Höhe von CHF 1’374’550.00 budgetiert.
Im Budget 2024 steigt der Beitrag an den Kanton für die Pflegefinanzierung (stationäre Pflege) um 0.73 % auf CHF 110.70 pro Einwohner/in an (Vorjahr CHF 109.90 pro Einwohner/in). Der Gemeindeanteil an die ausgerichtete individuelle Prämienverbilligung beträgt voraussichtlich 18.98 % (Vorjahr provisorisch 19.81 %). Mit einer Zunahme der Kosten ist auch in Zukunft zu rechnen.
Bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Sozialhilfe sind die Nettounterstützungen mit CHF 910‘000 (Vorjahr CHF 790‘000) budgetiert.
Der Kantonsbeitrag an die Schule berechnet sich anhand der Steuerkraft (100 %) und den Schülerzahlen des Jahres 2024. Gemäss den budgetierten Steuereinnahmen resultiert aktuell ein Finanz- und Lastenausgleich für das Jahr 2024 von CHF 506’700 (Vorjahr 0). Im 2024 werden wiederum CHF 500‘000 in den Erneuerungsfonds für Baufolgekosten Schule eingelegt.
Die Gemeinde Sirnach rechnet auch im kommenden Jahr mit einem Bevölkerungszuwachs. Dieser beeinflusst den Steuerertrag positiv. Weiter darf mit einer Zunahme der Teuerung gerechnet werden. Eine Steuersenkung ist nach Einschätzung des Gemeinderates keine Option.
Der Gemeinderat hat die Aktivierungsgrenze für Investitionen auf CHF 100‘000 festgelegt. Die Investitionsrechnung 2024 sieht eine Nettoinvestition von CHF 3’643’500 vor. Davon sind CHF 512‘000 Investitionen aus der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung (CHF 470‘000) und Abfallwirtschaft (CHF 42‘000).
Der Selbstfinanzierungsgrad, welcher aufzeigt, zu wie vielen Prozenten die Investitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden können, beträgt im 2024 65.93 %. Anzustreben ist eine Selbstfinanzierung von 100 %. Im 5-Jahresdurchschnitt 2019 bis 2023 beläuft er sich auf 150 %. Details dazu werden im Finanzplan aufgezeigt.
Weitere Einzelheiten und Erklärungen zu den Budget-Positionen können Sie der Rubrik «Bemerkungen und Abweichungen» zum Budget 2024 entnehmen.

